Sportfreunde Großgründlach

Dein Sportverein im Nürnberger Norden seit 1948

  1 | Risikoanalyse

Vor Erstellung dieses Schutzkonzeptes wurde eine vereinsinterne Risikoanalyse durchgeführt. Dabei wurden vereinstypische Situationen identifiziert, in denen besondere Nähe-, Abhängigkeits- oder Machtverhältnisse entstehen können.

Besonders betrachtet wurden:

Trainings- und Spielsituationen
Umkleide- und Duschsituationen
Fahrten zu Spielen und Turnieren
Übernachtungen und Trainingslager
Digitale Kommunikation
Einzeltrainings
Veranstaltungen des Vereins

Auf Grundlage dieser Risikoanalyse wurden die im Schutzkonzept beschriebenen Präventions- und Interventionsmaßnahmen entwickelt.

  2 | Präambel und Selbstverständnis

Wir verstehen uns als moderner, offener und verantwortungsbewusster Sportverein für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Nürnberger Norden. Kinder- und Jugendschutz hat für uns höchste Priorität.

Wir wollen allen jungen Menschen einen sicheren Raum bieten, in dem sie sich sportlich und persönlich entwickeln können, wertgeschätzt und respektiert fühlen und frei von Gewalt, Diskriminierung und Grenzverletzungen entfalten können.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine gemeinsame Aufgabe des gesamten Vereins. Dieses Schutzkonzept dient als verbindliche Grundlage für Prävention, Intervention und nachhaltige Sensibilisierung.

  3 | Ziele des Schutzkonzeptes

  • Schutz vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt
  • Sensibilisierung aller Vereinsmitglieder für Kindeswohl
  • Klare Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
  • Handlungssicherheit bei Verdachtsfällen
  • Transparente Strukturen und konkrete Verantwortlichkeiten
  • Stärkung der Kinderrechte im Vereinsalltag

  4 | Grundhaltung des Vereins

Respekt und Wertschätzung

Jedes Kind und jede/r Jugendliche wird gleichwertig behandelt, unabhängig ihres/seines Geschlechts, ihrer/seiner Herkunft, Religion, körperlichen Voraussetzungen oder ihres/seines sozialen Hintergrunds.

Gewaltfreiheit

Jegliche Form von Gewalt wird nicht toleriert, insbesondere körperliche Gewalt, seelische Gewalt, sexualisierte Gewalt, Mobbing, Ausgrenzung und diskriminierende Äußerungen.

Beteiligung und Mitbestimmung

Kinder und Jugendliche sollen ihre Meinung äußern dürfen, ernst genommen werden, in Entscheidungen einbezogen werden und Ansprechpartner im Verein kennen.

  5 | Geltungsbereich

Dieses Konzept gilt, unabhängig vom Ort, für:

Trainingsbetrieb
Spielbetrieb
Trainingslager und Turniere
Fahrten und Ausflüge
Vereinsveranstaltungen
Digitale Kommunikation auf allen Medien der Sportfreunde Großgründlach

  6 | Verhaltenskodex für Trainer/innen und Betreuer/innen

Alle Personen mit Verantwortung für Kinder und Jugendliche sind folgendem Verhaltenskodex verbindlich verpflichtet:

Umgang und Kommunikation
  • Wir sprechen respektvoll und altersgerecht
  • Wir verzichten auf beleidigende, sexistische oder diskriminierende Aussagen
  • Wir äußern Kritik konstruktiv und wertschätzend
  • Wir hören Kindern und Jugendlichen zu
Nähe und Distanz
  • Körperkontakt erfolgt nur, wenn sportlich notwendig und angemessen
  • Persönliche Grenzen und Intimsphäre werden geachtet
  • Kein erzwungener Körperkontakt, zum Beispiel Umarmungen
Umkleiden und Duschen
  • Betreten der Umkleiden durch andere Personen als Mannschaftsmitglieder erfolgt nur, wenn erforderlich und nach Ankündigung
  • Trennung nach Geschlechtern und Altersgruppen
  • Verbot von Foto- und Videoaufnahmen in den Umkleiden
Digitale Kommunikation
  • Kommunikation erfolgt transparent und möglichst über Gruppen
  • Keine unangemessenen Inhalte, Bilder oder Witze
  • Social-Media-Kontakte nur mit Bedacht
Fahrten und Übernachtungen
  • Möglichst mehrere Betreuende pro Fahrt
  • Geschlechtergetrennte Schlafbereiche
  • Keine Übernachtung allein mit einzelnen Kindern
  • Drogenkonsumverbot für Minderjährige

  7 | Präventionsmaßnahmen im Verein

Auswahl von Trainer/innen und Betreuer/innen
  • Verpflichtende Unterzeichnung des Verhaltenskodex
  • Verpflichtendes Sensibilisierungsgespräch bei Tätigkeitsbeginn
Schulungen und Fortbildungen
  • Regelmäßige Informationsveranstaltungen und Sensibilisierungsschulungen
  • Verpflichtende Erstinformation für neue Trainer/innen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit
  • Sensibilisierung für Grenzverletzungen
  • Information zu Meldewegen
  • Zusammenarbeit mit Fachstellen, zum Beispiel BLSV und Stadt Nürnberg
Aufklärung von Kindern und Eltern
  • Elterninformationen zum Schutzkonzept
  • Benennung von Ansprechpersonen
  • Förderung einer offenen Gesprächskultur
  • Ermutigung, Probleme anzusprechen
Führungszeugnisse
  • Alle Trainer/innen, Betreuer/innen und Personen mit regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen müssen vor Tätigkeitsbeginn ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 72a SGB VIII vorlegen.
  • Die Einsichtnahme erfolgt durch ein beauftragtes Vorstandsmitglied unter Wahrung des Datenschutzes.
  • Die Vorlage darf bei Tätigkeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein und ist spätestens alle fünf Jahre erneut vorzulegen.
  • Personen, die die Vorlage verweigern oder bei denen einschlägige Eintragungen vorliegen, dürfen keine Tätigkeit im Kinder- und Jugendbereich ausüben.

  8 | Ansprechpersonen im Verein

Verantwortliches Vorstandsmitglied für Kinder- und Jugendschutz

Name: Tom Leibetseder

Funktion im Vorstand: 2. Vorstand

Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Die SFG benennt zusätzlich zwei Kinderschutz-Ansprechpersonen. Diese arbeiten unabhängig und sind nicht Teil des geschäftsführenden Vorstandes.

Kinderschutzbeauftragter

Name: Benedikt Ott

Telefon: 01590 5397085

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Stellvertretung

Name: Vakant

Telefon:

E-Mail:

Diese Personen sind:
  • vertraulich erreichbar
  • geschult bzw. sensibilisiert
  • Ansprechpartner für Kinder, Eltern und Trainer
  • verantwortlich für Weiterleitung von Verdachtsfällen

  9 | Vorgehen bei Verdachtsfällen

Die Koordination von Verdachtsfällen erfolgt ausschließlich über die Kinderschutzbeauftragten sowie das verantwortliche Vorstandsmitglied.

Öffentliche Stellungnahmen gegenüber Presse, sozialen Medien oder Dritten erfolgen ausschließlich über den Vorstand.

Der Schutz des betroffenen Kindes bzw. Jugendlichen hat dabei stets oberste Priorität.

Grundsatz: Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gilt: Ruhe bewahren – ernst nehmen – nicht allein handeln.
Grundregeln
  • Aussagen von Kindern ernst nehmen
  • Keine Versprechungen machen wie „Ich sage es niemandem“
  • Keine eigenen Ermittlungen durchführen
  • Dokumentation von Beobachtungen
  • Kinderschutzbeauftragte informieren
Interner Ablauf
  1. Beobachtung oder Hinweis
  2. Gespräch mit Kinderschutzbeauftragten
  3. Dokumentation
  4. Einschätzung der Situation
  5. Gegebenenfalls externe Fachberatung einholen
  6. Weitere Schritte festlegen
Externe Stellen bei Bedarf
  • Jugendamt Nürnberg
  • Beratungsstellen gegen Gewalt
  • Polizei bei akuter Gefahr
Datenschutz
  • Alle Informationen im Zusammenhang mit Verdachtsfällen werden vertraulich behandelt und nur an die unmittelbar zuständigen Personen weitergegeben.
  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.
Bei akuter Gefahr für ein Kind: sofort Polizei oder Jugendamt kontaktieren.

  10 | Beschwerdemöglichkeiten

Kinder, Jugendliche und Eltern sollen sich jederzeit melden können:

  • bei Trainer*innen
  • beim Vorstand
  • bei Kinderschutzbeauftragten
  • anonym über Website, E-Mail oder Post

Beschwerden werden:

  • vertraulich behandelt
  • ernst genommen
  • unverzüglich geprüft und dokumentiert

  11 | Umgang mit Verstößen

Verstöße gegen dieses Schutzkonzept werden zu folgenden Maßnahmen führen:

  • Gespräch und Sensibilisierung
  • schriftliche Verwarnung

Des Weiteren können Maßnahmen ergriffen werden:

  • Ausschluss von Tätigkeiten mit Kindern
  • Vereinsausschluss
  • strafrechtliche Schritte

  12 | Umsetzung und Qualitätssicherung

Das Schutzkonzept wird:

  • auf der Vereinswebsite veröffentlicht
  • Eltern und Mitgliedern zugänglich gemacht
  • bei Bedarf auf Informationsveranstaltungen vorgestellt
  • neuen Trainer/innen und Betreuer/innen ausgehändigt

Der Verein verpflichtet sich:

  • das Schutzkonzept jährlich zu überprüfen
  • bestehende und neue Trainer/innen zu sensibilisieren
  • das Schutzkonzept öffentlich zugänglich zu machen
  • Feedback von Kindern, Eltern und Trainerinnen einzuholen

  13 | Vorstandsbeschluss

Dieses Kinder- und Jugendschutzkonzept wurde durch Beschluss vom 06.05.2026 im Vereinsausschuss verabschiedet und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Der Vorstand verpflichtet alle im Verein tätigen Personen zur Einhaltung dieses Schutzkonzeptes sowie des Verhaltenskodexes.

  14 | Schlusswort

Wir übernehmen Verantwortung für das Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Ein sicheres, respektvolles und wertschätzendes Vereinsumfeld ist die Grundlage für Freude am Sport und ein starkes Miteinander. Kinderschutz geht uns alle an!